RECHTSGEBIETE
 

IP-RECHT (Intellectual Property)

 

Der Bereich des IP-Rechts (auch „Gewerblicher Rechtsschutz“ genannt) umfasst das Marken-, Design-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Zusammenhängend damit beraten wir auch im Urheber- und Wettbewerbs-, sowie dem Arbeitnehmererfinderrecht.

Im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts gibt es viele Schnittmengen zu dem Nachhaltigkeitsthema des "ESG". Weitere Informationen, auch über unsere Leistungen in diesen Bereichen, finden Sie weiter unten.

Beratung

Ich berate Sie von Anfang an bereits bei der Entwicklung von Marken, um später Zurückweisungen zu vermeiden.

Nachfolgend erstelle ich Ihnen ein Konzept zum Aufbau und Schutz Ihres nationalen oder internationalen Marken oder Design Portfolios.

Des Weiteren berate ich Sie im Hinblick auf Abmahnungen, Schutzrechtsansprüche oder auch bei Lizenzverhandlungen. 

Im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts berate ich Sie bei den notwendigen Maßnahmen für Erfindungsmeldungen und erstelle erforderliche Dokumente. 

Vertretung

Ich vertrete Sie in amtlichen Verfahren, z. B. in Widerspruchs-, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor nationalen oder internationalen Markenämtern.

In gerichtlichen Verfahren vertrete ich Sie in Klage-, einstweiligen Rechtsschutz- oder Ordnungsmittelverfahren vor deutschen Gerichten, sowie auch vor dem EuGH und EuG.

Recherchen

Vor Anmeldung einer Marke, einer Domain oder eines Firmennamens führe ich für Sie Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherchen durch. Diese können national oder weltweit durchgeführt werden.

Vorab erhalten Sie immer einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Anmeldungen

Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und Durchführung einer Marken- oder Designanmeldung. Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei der Wahl der Klassen der Nizza Klassifikation, die Erstellung eines Waren- und Dienst-leistungsverzeichnisses und auch die Berücksichtigung der jeweiligen Amtspraxis im Rahmen einer Anmeldestrategie.

Innerhalb der EU reichen wir diese Anmeldungen selbst ein. Außerhalb der EU melden wir Ihre Schutzrechte kurzfristig in Zusammenarbeit mit Korrespondenzkollegen in fast jedem gewünschten Land an.

Verwaltung

Nach der Anmeldung übernehmen wir auch die weitere Verwaltung Ihrer Schutzrechte. Hierbei werden in einer digitalen Akte sämtliche Daten verwaltet, stetig aktualisiert, Fristen überwacht und eventuell notwendige Ergänzungen im Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis vorgenommen.

Vor notwendigen Maßnahmen werden Sie rechtzeitig informiert.

Überwachung

Sobald Ihre Schutzrechte veröffentlicht werden, sollten diese im Hinblick auf ähnliche, später angemeldete Schutzrechte Dritter überwacht werden. Ansonsten droht die Verwässerung Ihrer Schutzrechte und irgendwann die Verwirkung von Rechtsmitteln.

Es können Marken, Domains und Firmennamen in verschiedenen Ländern der Welt überwacht werden.

Werden ähnliche Schutzrechte gefunden, informieren wir Sie über die weiteren möglichen Maßnahmen wie Widerspruch oder Löschungsantrag.

Verlängerungen

Sobald die Schutzdauer Ihrer Schutzrechte endet, übernehmen wir deren Verlängerung und setzen die Verwaltung Ihrer Schutzrechte fort.

Auch andere Anträge in Registern wie Adress-, Inhaber- und sonstige Rechtsänderungen erledigen wir für Sie. 

DATENSCHUTZRECHT

 

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Schutz personenbezogener Daten von großer Bedeutung. Unternehmen und Privatpersonen müssen sich an die geltenden Datenschutzgesetze halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu sein. 

Unternehmen müssen insbesondere die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter (auch Bewerber), Kunden, Geschäftspartner, Dienstleister und Webseitenbesucher schützen. Hierzu ist nicht immer die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten notwendig. Ich bin gerne auch bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen ohne Datenschutzbeauftragten behilflich. 

Beratung

Ich berate Sie bei der Einhaltung der relevanten Datenschutzvorschriften in Deutschland und der EU. Hierunter fallen auch die gesetzlichen Vorgaben für internationale Datenverarbeitungen.

Ich überprüfe datenschutzrechtliche Ansprüche, Abmahnungen und erstelle entsprechende Dokumente, wie Datenschutzerklärungen, Datenschutzverträge etc.

Auch bei Risikoanalysen wie Transfer-Impact-Assessments (TIA) oder Datenschutzfolgenabschätzungen (PIA) berate ich Sie gerne.

Vertretung

Ebenso vertrete ich Sie in amtlichen und gerichtlichen Verfahren im Bereich des Datenschutzrechts, z. B. in Beschwerdeverfahren vor Datenschutzbehörden oder in gerichtlichen Klageverfahren.

Schulung

Schulungen und Workshops halte ich gerne auf Anfrage inhouse oder online - auch für öffentliche Einrichtungen - zu allgemeinen Datenschutzthemen oder auch zu individuellen Themenvorgaben.

Audits, DSB

Im Rahmen von Datenschutzaudits überprüfe ich den Status Quo Ihrer Datenschutzmaßnahmen und zeige eventuelle Lücken und Risiken auf.

Sämtliche Dienstleistungen als externe Datenschutzbeauftragte bietet die netvocat GmbH an   (www.netvocat.de). 

 

ESG 

(Environmental, Social & Governance)

 

 

 

Die Abkürzung “ESG” steht für Environment, Social und Governance und umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. 

Diese Bereiche stellen die Verantwortungsbereiche von Unternehmen dar, in denen nach besonderen, u. a. auch gesetzlichen Vorgaben nachhaltig gearbeitet werden soll. Bisher waren diese Bereiche unter dem Begriff "CSR" (Corporate Social Responsibility) bekannt und wurden bereits von vielen Unternehmen umgesetzt.

 

Aktuell werden stetig neue gesetzliche Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene beschlossen, die Unternehmen verschiedene Nachhaltigkeitspflichten auferlegen. So ist z. B. die neue EU Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive) von Unternehmen bestimmter Größen bereits ab 2024 zu beachten. Die Richtlinie hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern und auf EU Ebene verbindliche Standards für die Berichterstattung einzuführen. 

 

Des Weiteren weist das Thema "ESG" sehr viele Schnittmengen zu Rechtsgebieten wie dem Markenrecht (Green Trademarks), dem Wettbewerbsrecht (Green Advertising), dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder auch dem Datenschutzrecht auf.  Zumindest auf Score Plattformen wie EcoVadis müssen Kriterien aus verschiedenen Rechtsbereichen erfüllt sein, um einen guten Score zu erreichen.

 

Im Wettbewerbsrecht steht das Problem des "Greenwashing" und die Frage, wie mit Nachhaltigkeit geworben werden darf, auf der Tagesordnung. Daher gibt es bereits den Entwurf einer EU Richtlinie „on substantiation and communication of explicit environmental claims" (Green Claims Directive), die neue Vorschriften zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung vorsieht.

 

 

Warum sollten Unternehmen Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigen?

 

Unternehmen, die sich bereits aus Überzeugung u. a. mit dem Thema Klimaschutz beschäftigen, wissen die Antwort: Weil die Zeit drängt.

 

Unternehmen, die neue Regularien in Sachen Klima- und Umweltschutz für ein überflüssiges Übel halten, sollten folgende Aspekte bedenken:

  • Nachhaltig aufgestellte Unternehmen profitieren von einem positiven Image bei Kund*innen, Lieferanten, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern.
  • Fachkräfte und Talente interessieren sich immer mehr für nachhaltige Arbeitgeber.
  • Banken und Kreditinstitute werden in Zukunft ihre Kunden immer mehr auch anhand von Nachhaltigkeitskriterien bewerten. 
  • Der Nachweis entsprechender Maßnahmen wird die Kreditvergabe in Zukunft beeinflussen.
  • Aufträge werden immer öfter an nachhaltig agierende Auftragnehmer vergeben. Hierfür werden Score Datenbanken wie EcoVadis genutzt.
  • Nicht zuletzt werden Sanktionen und Compliance Risiken durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsvorschriften vermieden oder reduziert.
  • Je nachdem welche Maßnahmen umgesetzt werden, kann dies auch langfristig helfen, Kosten zu reduzieren.

Beratung

Ich berate Sie, welche Vorschriften national und auf EU Ebene z. B. im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden sind.

Bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzepts und eines entsprechenden Nachhaltigkeitsberichts stehe ich Ihnen ebenso beratend zur Seite.

Ratings

Verlangen Ihre Geschäftspartner auch einen bestimmten Score Wert auf Datenbanken wie z. B. EcoVadis oder andere Ratings? Spielen diese eine immer größere Rolle bei der Auftragsvergabe? 

Falls Sie Unterstützung bei solchen Ratings und beim Erstellen der erforderlichen Unterlagen benötigen, unterstütze ich Sie gerne.

Berichte

Sie haben bereits mit einem Nachhaltigkeitskonzept begonnen und benötigen nun Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts? Sie wissen nicht, welche Berichtsstandards wie Global Reporting Initiative (GRI SRS), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), Sustainable Development Goals (SDGs), etc. anzuwenden sind?

Gemeinsam finden wir die für Sie passenden Berichtsstandards.

Green IP

Sie wollen Ihre nachhaltigen Produkte oder Dienstleistungen bewerben? Sie wollen eine "grüne" Marke oder ein neues, nachhaltiges Design schützen lassen? Dann sollten Sie sich bereits bei der Entwicklung beraten lassen.

Gerade "grüne" Marken oder Werbeclaims sind oft wegen beschreibender oder irreführender Bestandteile problematisch. 

Gerne unterstütze ich Sie von Anfang an, um Fehler und Abmahnungen zu vermeiden.  
 

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