Kosten

Erstberatung

Eine Erstberatung dauert 45 Minuten und findet in der Regel online statt. Die Beratung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Danach betragen die Kosten für Verbraucher 190 EUR zzgl. MwSt. und für Unternehmer 250 EUR zzgl. MwSt.

Danach können Sie entscheiden, ob Sie mir das Mandat zur weiteren Bearbeitung übertragen möchten. In diesem Falle treffen wir eine Vergütungsvereinbarung, die entweder eine feste Pauschale oder ein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht.

 

Pauschalhonorare

In der Regel vereinbare ich Pauschalhonorare, so dass maximale Transparenz gegeben ist.

Im IP Bereich sind Pauschalen für Tätigkeiten wie Markenanmeldungen, Widersprüche, Lö-schungsverfahren etc. weltweit üblich. Vor Mandatierung erhalten Sie immer eine Kosten-übersicht über die gewünschten Maßnahmen.

Wenn sich der Aufwand der Beratung nicht genau abschätzen lässt, vereinbare ich mit Ihnen ein Stundenhonorar und berechne monatlich den fortlaufenden Arbeitsaufwand.

Für langfristige oder wiederkehrende Beratungen biete ich Unternehmen eine fest vereinbarte monatliche Pauschale auf Basis eines Rahmenvertrages an. In dieser Pauschale ist ein monat-lich abrufbares Stundenkontingent enthalten.

 

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Vertretungen vor Gericht, aber auch außergerichtliche Vertretungen wie z. B. Abmahnungen, werden meistens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis eines Gegen-standswerts abgerechnet. Ich orientiere mich hierbei an den von der Rechtsprechung durch-schnittlich festgelegten Gegenstandswerten in den jeweiligen Beratungssachen.

Auch dies wird selbstverständlich in einer Vergütungsvereinbarung transparent mit Ihnen vereinbart.

 

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann ich unter Schilderung des Falles eine sog. Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung senden. 

Wenn sich Ihre Versicherung bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen, wird meine Rechnung von der Versicherung beglichen. Sie müssen nur einen möglicherweise vereinbarten Selbst-behalt bezahlen.

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